Mitgliedschaft und Satzung

Beim Arbeiter-Samariter-Bund

Der Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e. V. ist ein eingetragener Verein, der aus dem Landesverband und seinen regionalen Gliederungen besteht. Unsere Satzung folgt somit dem Grundsatz des Vereinsrechts.

Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
  • Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Mitglieder können aktiv tätig werden.
  • Personen, die vergleichbaren Hilfsorganisationen angehören, können im ASB nicht tätig werden.
  • Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt. In die Funktion der geschäftsführenden Vorstände und Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige Mitglieder gewählt werden.
  • Mitglieder genießen im Dienst für den ASB Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge. Gerichtsstand für die aus den Mitgliedsrechten und pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das Gericht am Ort der für die unmittelbare Betreuung des Mitglieds zuständigen Organisationsstufe.
  • Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren Höhe von der Bundeskonferenz des ASB Deutschland e.V. festgesetzt wird. Eine Rückforderung bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist
  • durch Tod
  • durch Beitragsrückstände von mehr als 6 Monaten, die trotz schriftlicher  
  • Mahnung nicht bezahlt werden
  • durch Ausschluss aus dem ASB

Regelung von Ausschlussverfahren

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:

  • wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat
  • wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit diese auf der Satzung oder
  • den Beschlüssen der zuständigen Organe beruhen, nicht folgt
  • wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet hat.

Satzung als Download
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