Ersthelfer in Betrieben
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Ersthelfer im Betrieb zur Verfügung zu stellen. Diese Forderung ist in den Unfallverhütungsvorschriften niedergelegt. Danach muss in Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 Versicherten müssen in Verwaltungsbetrieben mindestens 5% und in sonstigen Betrieben mindestens 10 % als Ersthelfer ausgebildet sein. In Betrieben mit besonderer Gefährdungsstufe bis zu 20%.
Diese Ersthelfer müssen für diese Qualifikation einen Grundkurs besuchen. Zum Erhalt der Qualifikation muss nach spätestens 2 Jahren ein Auffrischungstraining (9 Unterrichtsstunden) absolviert werden. Für Betriebshelfer werden auch spezielle Kurse zur Frühdefibrillation angeboten.
Der Lehrgang entspricht dem gängigen Erste Hilfe Kurs. In dem Auffrischungstraining kann zusätzlich auf die jeweiligen Besonderheiten im Betrieb eingegangen werden.
Die Kosten werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Bei Gruppen ab 15 TN bieten wir diese Schulung gerne auch ohne zusätzliche Kosten als Inhouse-Schulung an, sofern im Betrieb ein geeigneter Raum vorhanden ist. Eine Aufteilung des Kurses auf zwei Teile ist mit Zusatzkosten verbunden.
- Grundausbildung in Erster Hilfe 9 Unterrichtseinheiten
- Auffrischung/ Training in Erster Hilfe 9 Unterrichtseinheiten
- Je 45 Minuten entsprechen einer Unterrichtseinheit
Die Kurstermine für die Erste-Hilfe Grundausbildung finden Sie hier.
Die Kurstermine für die Erste-Hilfe Fortbildung finden Sie hier.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, das eine Teilnahme an unseren Kursen nur mit vorheriger Anmeldung möglich ist. Sollten Sie sich zu einem Kurs angemeldet haben, an dem Sie dann doch nicht teilnehmen können, weisen wir darauf hin das Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn des Kurses die Möglichkeit haben, den Kurs kostenlos zu stornieren andernfalls werden Ihnen die Kurskosten in Rechnung gestellt.